Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.01.1973

Geschäftszahl

0143/72

Rechtssatz

Ausführungen dahingehend, daß ein Alkotest nicht verweigert werden darf, auch wenn die Partei glaubt, daß ein geringer Alkoholgenuß im Zusammenhalt mit einer schweren Zuckerkrankheit ein falsches Bild einer Alkoholbeeinträchtigung geben könnte. Es besteht jedoch bei positiven Alkotest die Möglichkeit Beweis darüber zu führen, daß dieses Ergebnis durch die Zuckerkrankheit verfälscht ist.