Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.01.1973

Geschäftszahl

0143/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1285/67 E 21. Oktober 1968 RS 2

Stammrechtssatz

Dem Untersuchten steht ein Wahlrecht zwischen Alkotest und Blutabnahme nicht zu.