Verwaltungsgerichtshof
14.12.1972
0011/72
Vor Überlassung eines Kfz an einen Minderjährigen (der noch nicht im Besitz einer Lenkerberechtigung mangels hiezu ausreichenden Alters sein kann) hat sich der Kfzhalter zu informieren, ob die zur Benützung vorgesehene Straße eine Straße ohne öffentlichen Verkehr ist (hier: 13-jähriger Sohn des Kfz-Eigentümers).
ECLI:AT:VWGH:1972:1972000011.X08