Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1972

Geschäftszahl

0011/72

Rechtssatz

Vor Überlassung eines Kfz an einen Minderjährigen (der noch nicht im Besitz einer Lenkerberechtigung mangels hiezu ausreichenden Alters sein kann) hat sich der Kfzhalter zu informieren, ob die zur Benützung vorgesehene Straße eine Straße ohne öffentlichen Verkehr ist (hier: 13-jähriger Sohn des Kfz-Eigentümers).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1972:1972000011.X08