Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.1972

Geschäftszahl

2400/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2588/54 E 1. März 1956 VwSlg 3999 A/1956 RS 2 (Zulässigkeit der Beurteilung unter einem neuen Gesichtspunkt unter Heranziehung anderer Sachverhaltselemente)

Stammrechtssatz

Bei der Fällung eines Ersatzbescheides ist die Behörde durch ein Erkenntnis des VwGH nur im Rahmen des seinerzeit angenommenen Sachverhaltes gebunden.