Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.1972

Geschäftszahl

2295/71

Rechtssatz

Ein Fischereiberechtigter hat nur dann Anspruch auf Vorschreibung einer Sicherstellung zur Absicherung der zu seinen Gunsten dem Bewilligungswerber einer Wasserbenutzung auferlegten Bescheidvorschreibungen, wenn dies nach dem gegebenen Sachverhalt ausnahmsweise notwendig erscheint.