Verwaltungsgerichtshof
14.09.1972
2295/71
Ein Fischereiberechtigter hat nur dann Anspruch auf Vorschreibung einer Sicherstellung zur Absicherung der zu seinen Gunsten dem Bewilligungswerber einer Wasserbenutzung auferlegten Bescheidvorschreibungen, wenn dies nach dem gegebenen Sachverhalt ausnahmsweise notwendig erscheint.