Verwaltungsgerichtshof
18.05.1972
2262/71
Ausführungen zum Begriff der "Bedeutung eines Objektes" im Sinne des Paragraph 10, DSchG, sowie dahingehend, daß Fragen des schlechten Bauzustandes eines Gebäudes für ein Verfahren nach dem DSchG nicht von Bedeutung sind (Hinweis auf das E vom 11.9.1963, Zl. 2001/62)