Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.1972

Geschäftszahl

2262/71

Rechtssatz

Ausführungen zum Begriff der "Bedeutung eines Objektes" im Sinne des Paragraph 10, DSchG, sowie dahingehend, daß Fragen des schlechten Bauzustandes eines Gebäudes für ein Verfahren nach dem DSchG nicht von Bedeutung sind (Hinweis auf das E vom 11.9.1963, Zl. 2001/62)