Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.1972

Geschäftszahl

2244/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1310/65 E 20. September 1966 RS 2

(hier: Äußerung zum Antrag des Bfrs auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung)

Stammrechtssatz

Ein Anspruch auf Aufwandersatz für die neben der Gegenschrift verfassten weiteren Parteienäußerungen steht der belangten Behörde nicht zu.