Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.1972

Geschäftszahl

2053/71

Rechtssatz

Ausführungen dahingehend daß ein Dienstrechtsverfahren das Ermittlungsverfahren und die Bescheidbegründung nach den Vorschriften der Paragraphen 37, - 55, 58 Absatz 2 und 60 AVG 1950 mit den in dem Paragraphen 8 und 10 DVG normierten Abweichungen durchzuführen ist.