Verwaltungsgerichtshof
16.03.1972
2053/71
Ausführungen dahingehend daß ein Dienstrechtsverfahren das Ermittlungsverfahren und die Bescheidbegründung nach den Vorschriften der Paragraphen 37, - 55, 58 Absatz 2 und 60 AVG 1950 mit den in dem Paragraphen 8 und 10 DVG normierten Abweichungen durchzuführen ist.