Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.04.1972

Geschäftszahl

1778/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2063/54 E 5. Dezember 1955 RS 3

Stammrechtssatz

Paragraph 52, KOVG bedeutet nicht, daß eine Änderung der subjektiven Auffassung der maßgebenden Stellen über die Berechtigung des Rentenbezuges als "maßgebende Veränderung" gewertet werden kann.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

1779/71