Verwaltungsgerichtshof
14.04.1972
1778/71
GRS wie 2063/54 E 5. Dezember 1955 RS 3
Paragraph 52, KOVG bedeutet nicht, daß eine Änderung der subjektiven Auffassung der maßgebenden Stellen über die Berechtigung des Rentenbezuges als "maßgebende Veränderung" gewertet werden kann.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
1779/71