Verwaltungsgerichtshof
13.12.1972
1759/71
GRS wie 0073/67 E 8. November 1967 VwSlg 7216 A/1967 RS 1
Die entgeltliche Vergabe von Bettstellen in einem Massenquartier (15 Bettstellen in dem für diesen Zweck verwendeten Raum) an wechselnde Besucher ist auch dann als Ausübung des Fremdenbeherbergungsgewerbes anzusehen, wenn in völlig unzureichendem Maße sanitäre Einrichtungen beigestellt werden und an Dienstleistungen dem Kunden gegenüber nur die gelegentliche Beistellung gesäuberter Bettwäsche erbracht wird.