Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.03.1972

Geschäftszahl

1615/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0896/68 E 3. März 1969 RS 2

Stammrechtssatz

Bei einer Lenkererhebung ist zu unterscheiden wem der Besitzer das KFZ zur Lenkung überlassen und wer dieses gelenkt hat.