Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.1971

Geschäftszahl

1582/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0452/63 E 12. Juni 1963 RS 2

Stammrechtssatz

Die Aufgabe des Wohnsitzes ist dann anzunehmen, wenn sich jemand freiwillig aus dem Staatsgebiet entfernt und aus den Begleitumständen die Absicht hervorgeht, den Aufenthalt am Ort der neuen Niederlassung zu nehmen (Hinweis E 22.11.1948, 760/47, VwSlg 588 A/1948).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1971:1971001582.X04