Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.1971

Geschäftszahl

1566/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2588/54 E 1. März 1956 VwSlg 3999 A/1956 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Fällung eines Ersatzbescheides ist die Behörde durch ein Erkenntnis des VwGH nur im Rahmen des seinerzeit angenommenen Sachverhaltes gebunden.