Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1971

Geschäftszahl

1527/71

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit der Unterbrechung der Wohnsitzfristen durch ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil, womit auf Landesverweisung erkannt wurde, kann auf eine inzwischen erfolgt Tilgung der gerichtlichen Verurteilung nicht Bedacht genommen werden.