Verwaltungsgerichtshof
25.01.1971
1527/71
Im Zusammenhang mit der Unterbrechung der Wohnsitzfristen durch ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil, womit auf Landesverweisung erkannt wurde, kann auf eine inzwischen erfolgt Tilgung der gerichtlichen Verurteilung nicht Bedacht genommen werden.