Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.02.1972

Geschäftszahl

0985/71

Rechtssatz

Für eine Kanalisierungsanlage und Wasserleitungsanlage kann ein Aufschließungsbeitrag nicht vorgeschrieben werden (hiefür gelten Sonderregelungen).

Beachte

y22807;