Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.02.1972

Geschäftszahl

0985/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1430/69 E VS 22. Oktober 1971 VwSlg 8091 A/1971 RS 1

Stammrechtssatz

Der Vorstellungswerber hat ein mit einer Beschwerde nach Artikel 131, B-VG durchsetzbares subjektives Recht auf Beachtung der bindenden Wirkung der Rechtsansicht der Aufsichtsbehörde, die in einem aufhebenden Vorstellungsbescheid ausgedrückt ist und den aufhebenden Spruch trägt.