Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.1972

Geschäftszahl

0635/71

Rechtssatz

Ausführungen in Widerlegung des Beschwerdevorbringens, warum ein Beschwerdefall die Behörde die Geschwindigkeitsmessung mittels eines Radargerätes (Multanovagerät) ihrer Entscheidung zu Grund legen durfte.