Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.1972

Geschäftszahl

0414/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1166/66 E 8. Jänner 1968 RS 1

(Vermerk: eine Bauanzeige kann somit auch nicht nachträglich von der Behörde verlangt werden)

Stammrechtssatz

Eine nachträgliche Bauanzeige ist im Gesetz nicht vorgesehen und somit zurückzuweisen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1972:1971000414.X10