Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.1972

Geschäftszahl

0414/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0623/69 E 3. November 1969 VwSlg 7678 A/1969 RS 1

Stammrechtssatz

Der Grundsatz, daß der lange Bestand eines Gebäudes für dessen Konsensmäßigkeit spricht, gilt auch dann, wenn eine Baubewilligung vorhanden ist, der bestehende Zustand mit dieser aber nicht übereinstimmt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1972:1971000414.X03