Verwaltungsgerichtshof
27.01.1972
0381/71
Ausführungen dahingehend, dass bei starkem Alkoholgeruch, lallender Sprache und Angabe des Bf (Lenker) vor dem Unfall "schluckweise einige Stamperl Williams-Birne" getrunken zu haben, Alkoholbeeinträchtigung vermutet werden darf (Hinweis E 17.10.1966, 810/66).