Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.1972

Geschäftszahl

0381/71

Rechtssatz

Ausführungen dahingehend, dass bei starkem Alkoholgeruch, lallender Sprache und Angabe des Bf (Lenker) vor dem Unfall "schluckweise einige Stamperl Williams-Birne" getrunken zu haben, Alkoholbeeinträchtigung vermutet werden darf (Hinweis E 17.10.1966, 810/66).