Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.1971

Geschäftszahl

0367/71

Rechtssatz

Die Entziehung der Gewerbeberechtigung ist in das Ermessen der Behörde gestellt (Hinweis E 27.10.1959, 1614/57, VwSlg 5089 A/1959, E 28.1.1970, 1374/68 und vom 23.6.1971, 86/71). Die Behörde gelangt jedoch erst dann zur Ermessensübung, wenn eine in dieser Gesetzesstelle bezeichnete Voraussetzung vorliegt.