Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1973

Geschäftszahl

0315/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1913/55 E 6. Februar 1956 RS 2

Stammrechtssatz

Zur Feststellung, ob eine Violine laut oder leise gespielt wurde, bedarf es keines Sachverständigen, sondern es genügen für diese Feststellung die Erfahrungen des täglichen Lebens.