Verwaltungsgerichtshof
24.11.1971
0148/71
Es ist nicht rechtswidrig, das Vorliegen zweiter (unzulässiger) Berufungen gegen den selben Bescheid anzunehmen, wenn innerhalb der Berufungsfrist ein nicht einen begründeten Berufungsantrag enthaltendes Rechtsmittel und nach Ablauf der Berufungsfrist das diesem Erfordernis entsprechende Rechtsmittel überreicht werden.
ECLI:AT:VWGH:1971:1971000148.X07