Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.1971

Geschäftszahl

0148/71

Rechtssatz

Es ist nicht rechtswidrig, das Vorliegen zweiter (unzulässiger) Berufungen gegen den selben Bescheid anzunehmen, wenn innerhalb der Berufungsfrist ein nicht einen begründeten Berufungsantrag enthaltendes Rechtsmittel und nach Ablauf der Berufungsfrist das diesem Erfordernis entsprechende Rechtsmittel überreicht werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1971:1971000148.X07