Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.1971

Geschäftszahl

0148/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0739/68 E 3. Februar 1969 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Zustellmangel liegt vor, wenn die Ersatzzustellung versucht wurde, obwohl der Empfänger vorübergehend abwesend ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1971:1971000148.X01