Verwaltungsgerichtshof
26.01.1972
0043/71
GRS wie 1843/50 E 25. April 1951 VwSlg 2066 A/1951 RS 1
Im Falle der Berufung gegen einen Bescheid, der einen Parteiantrag zurückgewiesen hat, darf die Berufungsbehörde nur über die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung, nicht aber über den zurückgewiesenen Antrag entscheiden.