Verwaltungsgerichtshof
07.10.1971
0023/71
GRS wie 0388/67 E 26. Juni 1967 RS 1
Für die Frage der Verjährung kommt es auf die Vernehmung des Bf zum angezeigten Verhalten und nicht auf die rechtliche Beurteilung desselben durch die Behörde an.