Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.10.1971

Geschäftszahl

0023/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0388/67 E 26. Juni 1967 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Frage der Verjährung kommt es auf die Vernehmung des Bf zum angezeigten Verhalten und nicht auf die rechtliche Beurteilung desselben durch die Behörde an.