Verwaltungsgerichtshof
06.05.1971
2300/70
Es kann von Straßenaufsichtsorganen angenommen werden, daß sie mit Hilfe eines Reifenprüfgerätes zu beurteilen vermögen, ob Reifen eines Kfz das nach der KDV 1967 vorgeschriebene Profil aufweisen oder nicht (Hinweis E 20.1.1966, 0889/65, und E 10.3.1966, 0290/65).