Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.05.1971

Geschäftszahl

2300/70

Rechtssatz

Es kann von Straßenaufsichtsorganen angenommen werden, daß sie mit Hilfe eines Reifenprüfgerätes zu beurteilen vermögen, ob Reifen eines Kfz das nach der KDV 1967 vorgeschriebene Profil aufweisen oder nicht (Hinweis E 20.1.1966, 0889/65, und E 10.3.1966, 0290/65).