Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.06.1971

Geschäftszahl

2137/70

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3317/54 E 3. Mai 1956 RS 1

Stammrechtssatz

Die Behörde ist berechtigt, Gutachten von Sachverständigen heranzuziehen, die sich nicht auf das Ergebnis einer persönlichen Untersuchung stützen.