Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.1971

Geschäftszahl

2022/70

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0778/65 E 15. Dezember 1965 RS 2

(PaßG 1951; Hinweis E 17.1.1969, 0062/68)

Stammrechtssatz

Die einem Bescheid anhaftende Mangelhaftigkeit kann nicht dadurch behoben werden, daß die belangte Behörde in der Gegenschrift die in der angefochtenen Entscheidung unterlassene Begründung nachholt.