Verwaltungsgerichtshof
25.05.1971
2022/70
GRS wie 0778/65 E 15. Dezember 1965 RS 2
(PaßG 1951; Hinweis E 17.1.1969, 0062/68)
Die einem Bescheid anhaftende Mangelhaftigkeit kann nicht dadurch behoben werden, daß die belangte Behörde in der Gegenschrift die in der angefochtenen Entscheidung unterlassene Begründung nachholt.