Verwaltungsgerichtshof
04.11.1970
1509/70
Die gemäß Paragraph 131, Einleitungssatz der GewO zu ahndende Übertretung der gewerberechtlichen Vorschriften und der auf solche gegründeten Verfügungen kann auch fahrlässig begangen werden.
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E 4.11.1970, 1509/70 #2
y28420;
y28890