Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1970

Geschäftszahl

1471/70

Rechtssatz

Die im Paragraph 29, Absatz 6, Litera a, des Wehrgesetzes in der Fassung der Wehrgesetz-Novelle 1962 genannten "anderen rücksichtswürdigen Umstände" müssen in der Person des Tauglichen gelegen sein.