Verwaltungsgerichtshof
03.03.1972
1439/70
Beantragt ein Wasserberechtigter zugunsten seiner Wasserversorgungsanlage die Erteilung eines das bisher zugestandene Maß an Wassernutzung übersteigenden neuen Wasserbenutzungsrechtes, so mangelt es an dem rechtlichen Interesse zur Feststellung des Maßes der bisher zustehenden Wassernutzung.
Vorgeschichte:
1336/70 E 3. März 1972 VwSlg 8182 A/1972;