Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.12.1971

Geschäftszahl

1321/70

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der Unterscheidung einer die Haftung als Betriebsnachfolger nicht ausschließenden Betriebsunterbrechung von der Einstellung eines Betriebes und der Errichtung eines neuen, wodurch eine Haftung als Betriebsnachfolger nicht begründet werden kann.