Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.12.1971

Geschäftszahl

1321/70

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der Haftung nach Paragraph 67, Absatz 4, ASVG im Falle des Erwerbes von Liegenschaften samt Anlagen und Zubehör eines bereits mehr als sechs Monate vorher eingestellten Betriebes (hier: Glasfabrik).