Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.04.1971

Geschäftszahl

1313/70

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1953/01/19 2013/52 3

Stammrechtssatz

Wann ein Geständnis als mildernder Umstand zu werten ist, ist quaestio facti. In dem bloßen Zugeben des Tatsächlichen kann ein solches qualifiziertes Geständnis nicht erblickt werden (Hinweis E 8.11.1930, VwSlg 16372 A/1930).

Beachte

y29826;