Verwaltungsgerichtshof
15.04.1971
1313/70
GRS wie VwGH Erkenntnis 1953/01/19 2013/52 3
Wann ein Geständnis als mildernder Umstand zu werten ist, ist quaestio facti. In dem bloßen Zugeben des Tatsächlichen kann ein solches qualifiziertes Geständnis nicht erblickt werden (Hinweis E 8.11.1930, VwSlg 16372 A/1930).
y29826;