Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.04.1971

Geschäftszahl

1313/70

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1961/04/19 2237/60 1

Stammrechtssatz

Die Verhängung einer primären Arreststrafe aus Gründen der Generalprävention ist trotz nicht nachteiligen Leumundes zulässig.

*

E 19.4.1961, 2237/60 #2

Beachte

y29203;