Verwaltungsgerichtshof
20.10.1970
1312/70
Die öffentliche Ordnung als Schutzobjekt des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG umfaßt den Gesamtkomplex der öffentlich-rechtlichen Normen, also auch die Normen des Staatsbürgerschaftsrechtes und Paßrechtes.
ECLI:AT:VWGH:1970:1970001312.X02