Verwaltungsgerichtshof
20.10.1970
1312/70
Im Rahmen der Gesamtbeurteilung des bisherigen Verhaltens des Einbürgerungswerbers gem Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG 1965 kann auch auf getilgte Vorstrafen Bedacht genommen werden.
ECLI:AT:VWGH:1970:1970001312.X01