Ausführungen hinsichtlich des Anspruches auf Zuteilungsgebühren und Übungsgebühren bei Inspektionen/Instruktionen (§ 33a Abs 1 erster Satz WehrG).Ausführungen hinsichtlich des Anspruches auf Zuteilungsgebühren und Übungsgebühren bei Inspektionen/Instruktionen (Paragraph 33 a, Absatz eins, erster Satz WehrG).