Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.1971

Geschäftszahl

0951/70

Rechtssatz

Die Abwälzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf andere Personen ist ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1971:1970000951.X06