Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.1971

Geschäftszahl

0951/70

Rechtssatz

Gegebenenfalls sind die Überprüfungen der Fahrzeuge in irgendeiner Form evident zu halten, um eine geeignete Kontrolle durch den Zulassungsbesitzer zu ermöglichen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1971:1970000951.X02