Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1970

Geschäftszahl

0688/70

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1967/04/03 1694/66 1

Stammrechtssatz

Der nicht nachteilige Leumund verpflichtet keineswegs die Behörde, von der Verhängung einer Arreststrafe abzusehen, da die angenommenen Milderungsgründe auch in der Fassung des Strafausmasses Berücksichtigung finden können (Hinweis E 15.3.1961, 1688/59, E 14.3.1962,1332/60).

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E 3.4.1967, 1694/66 #1

Beachte

y29197;