Verwaltungsgerichtshof
01.07.1970
0463/70
GRS wie 1704/69 E 20. Mai 1970 VwSlg 7795 A/1970 RS 1
Die Anschauung, wonach die sofortige Vollstreckung eines Bescheides, mit dem von einem Versicherungsträger die Verpflichtung einer bestimmten Person zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ausgesprochen wird, im Hinblick auf das Wesen des Sozialversicherungsträger stets geboten sei und damit in diesen Fällen die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht in Betracht komme, ist unrichtig.