Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.1970

Geschäftszahl

0381/70

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0729/51 B 30. November 1951 VwSlg 2351 A/1951 RS 1

Stammrechtssatz

Hat der VfGH einen Bescheid als verfassungswidrig aufgehoben, weil der Bfr. mit dessen Erlassung dem gesetzlichen Richter entzogen wurde, so hat der VwGH das Verfahren über eine gegen denselben Bescheid bei ihm eingebrachte Beschwerde wegen Klaglosstellung einzustellen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

0382/70