Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.1971

Geschäftszahl

0289/70

Rechtssatz

Bei der Anwendung des Paragraph 7, Absatz eins, Tir HöfeG haben die Entwicklungsmöglichkeiten des Hofes auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs außer Betracht zu bleiben.