Bei der Anwendung des § 7 Abs 1 Tir HöfeG haben die Entwicklungsmöglichkeiten des Hofes auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs außer Betracht zu bleiben.Bei der Anwendung des Paragraph 7, Absatz eins, Tir HöfeG haben die Entwicklungsmöglichkeiten des Hofes auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs außer Betracht zu bleiben.