Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.1970

Geschäftszahl

0159/70

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1727/68 E 27. Februar 1970 VwSlg 7747 A/1970 RS 1

Stammrechtssatz

Die Erteilung einer bewußt falschen Auskunft bezüglich Überlassung eines Kraftfahrzeuges ist der Nichterteilung dieser Auskunft gleichzuhalten. Der Tatort ist der Ort der Auskunftserteilung.

Beachte

Siehe jedoch:

1157/78 E VS 23. April 1980 VwSlg 10106 A/1980 RS 1;