Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.10.1970

Geschäftszahl

0102/70

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1016/68 E 19. Dezember 1968 RS 2

Stammrechtssatz

Nicht jede zur Dienstunfähigkeit führende Krankheit ist schon deshalb als schwere oder als eine Krankheit anzusehen, die zu einem zumutbaren Erwerb unfähig macht (Hinweis E 10.5.1962, 1527/60).