Verwaltungsgerichtshof
05.10.1970
1563/69
Gegen eine Rechtsmittelentscheidung, die sich mit der Befangenheit eines in der Vorinstanz tätig gewesenen Verwaltungsorgans auseinander zu setzen hatte, kann der Vorwurf erhoben werden, sie habe die Frage unrichtig gelöst, ob sich sachliche Bedenken gegen den Bescheid der Vorinstanz ergäben, ob sich die Befangenheit auf die Entscheidung hätte auswirken können (Hinweis E 7.2.1969, 1307/68).