Verwaltungsgerichtshof
17.09.1970
1475/69
GRS wie 0729/51 B 30. November 1951 VwSlg 2351 A/1951 RS 1
Hat der VfGH einen Bescheid als verfassungswidrig aufgehoben, weil der Bfr. mit dessen Erlassung dem gesetzlichen Richter entzogen wurde, so hat der VwGH das Verfahren über eine gegen denselben Bescheid bei ihm eingebrachte Beschwerde wegen Klaglosstellung einzustellen.