Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.04.1970

Geschäftszahl

1327/69

Rechtssatz

Die Berichtigung der Anträge auf Kostenersatz (hier: nach Ablauf der Frist für die Erstellung der Gegenschrift) ist wegen ihrer Fristgebundenheit unzulässig.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1970:1969001327.X01